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      Nach § 10 des am 1.Juli 2005 in Kraft getretenen Wertpapierprospektgesetzes
(WpPG) hat ein Emittent, dessen Wertpapiere zum Handel an einem organisierten
Markt zugelassen sind, mindestens einmal jährlich dem Publikum ein Dokument zur
Verfügung zu stellen, das alle Informationen enthält oder auf sie verweist,
die der Emittent in den vorausgegangenen zwölf Monaten auf Grund bestimmter
kapitalmarktrechtlicher Bestimmungen veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung
gestellt hat. 
      
      
      
      
      
      
      
      
      Bitte beachten Sie, dass die Informationen, die in diesem jährlichen
Dokument nach § 10 WpPG enthalten sind oder auf die darin verwiesen wird, nicht
aktualisiert werden und deshalb veraltet sein können. 
      
      
      
      
      
      
      
      
      Die Bürgerliches Brauhaus Ravensburg-Lindau AG hat folgende Informationen im Sinne von § 10 WpPG
veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt: 
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
        
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
        
      
      
      
      
      
      
      
      
      
  
    
      | Einladung zur Hauptversammlung und Dividendenbekanntmachung | 
     
  
  
    
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      | Der Aufsichtsrat
beschlossen, dass die Hauptversammlung am Freitag, 12.Juli.2024 wieder im Bärengarten
stattfinden wird. | 
     
    
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      Weder das Jährliche Dokument noch die darin enthaltenen Informationen oder
die Informationen, auf die das jährliche Dokument verweist, stellen ein Angebot
oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Erwerb oder zum Verkauf von
Wertpapieren dar. 
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