Erklärung zur
Unternehmensführung
Die Prinzipien
verantwortungsbewusster und guter Unternehmensführung bestimmen das Handeln der
Leitungs- und Kontrollgremien der BÜRGERLICHES BRAUHAUS RAVENSBURG-LINDAU AG.
Der Vorstand berichtet in dieser Erklärung – zugleich auch für den Aufsichtsrat gemäß § 289a Abs. 1 HGB über die Unternehmensführung.
Entsprechenserklärung
und Berichterstattung zur Corporate Governance
Die BÜRGERLICHES
BRAUHAUS RAVENSBURG-LINDAU AG setzt die Corporate Governance im Unternehmen
entsprechend den Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance
Kodex konsequent um. Die Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der
BÜRGERLICHES BRAUHAUS RAVENSBURG-LINDAU AG gemäß § 161 AktG zum Deutschen
Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 18. Juni 2009 liegt vor. Die
Neuerungen zum Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010 wird die BÜRGERLICHES
BRAUHAUS RAVENSBURG-LINDAU AG im Rahmen der turnusmäßigen internen Kodexanpassungen
aufgreifen und überprüfen. Vorstand und Aufsichtsrat werden sich demnächst mit
dem Thema Corporate Governance beschäftigten und gemeinsam eine aktualisierte
Entsprechenserklärung 2011 gemäß § 161 AktG abgegeben.
Wortlaut der Entsprechenserklärung 2010
Die aktuelle und bisherige
Entsprechenserklärungen sind der Öffentlichkeit im Internet unter www.buergerliches-brauhaus.de dauerhaft
zugänglich gemacht.
Arbeitsweise
von Vorstand und Aufsichtsrat
Die BÜRGERLICHES
BRAUHAUS RAVENSBURG-LINDAU AG ist eine Gesellschaft deutschen Rechts, auf dem
auch der Deutsche Corporate Governance Kodex beruht. Ein Grundprinzip des
deutschen Aktienrechts ist das duale Führungssystem mit den Organen Vorstand
und Aufsichtsrat, die beide mit jeweils eigenständigen Kompetenzen ausgestattet
sind. Vorstand und Aufsichtsrat der BÜRGERLICHES BRAUHAUS RAVENSBURG-LINDAU AG
arbeiten bei der Steuerung und Überwachung des Unternehmens eng und
vertrauensvoll zusammen.
Der Vorstand der
BÜRGERLICHES BRAUHAUS RAVENSBURG-LINDAU AG besteht zurzeit aus einem Mitglied.
Er führt als Leitungsorgan die Geschäfte der Gesellschaft mit dem Ziel
nachhaltiger Wertschöpfung in eigener Verantwortung und im Unternehmensinteresse.
Die Zuständigkeitsbereiche des Vorstands sind in diesem Kapitel gesondert
angegeben.
Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens.
Er wird in Strategie und Planung sowie in alle Fragen von grundlegender Bedeutung
für das Unternehmen eingebunden. Für bedeutende Geschäftsvorgänge – wie
beispielsweise die Festlegung der Jahresplanung, größere Immobilienumbauten und
Desinvestitionen – beinhaltet die Geschäftsordnung für den Vorstand Zustimmungsvorbehalte
des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im
Aufsichtsrat, leitet dessen Sitzungen und nimmt die Belange des Gremiums nach
außen wahr.
Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat zeitnah und umfassend schriftlich
sowie in den turnusmäßigen Sitzungen über die Planung, die Geschäftsentwicklung
und die Lage des Unternehmens einschließlich des Compliance- und
Risikomanagements. Bei wesentlichen Ereignissen wird gegebenenfalls eine
außerordentliche Aufsichtsratssitzung einberufen.
Die BÜRGERLICHES BRAUHAUS RAVENSBURG-LINDAU AG hat für alle Vorstands- und
Aufsichtsratsmitglieder keine Vermögensschaden-Haftpflichtver-sicherung
(D&O-Versicherung) abgeschlossen.
Dem Aufsichtsrat
der BÜRGERLICHES BRAUHAUS RAVENSBURG-LINDAU AG gehören gemäß Satzung drei
Mitglieder an.
Entsprechend den
Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex wurden die Vertreter der
Aktionäre bei der letzten Wahl zum Aufsichtsrat in der Hauptversammlung am 13.
Juli 2007 gewählt.
Bei den
Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern wird auf die zur Wahrnehmung
der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen
geachtet, ebenso wie auf die Vielfalt in der Zusammensetzung (Diversity).
Ehemalige Vorstandsmitglieder der BÜRGERLICHES BRAUHAUS RAVENSBURG-LINDAU AG
sind nicht im Aufsichtsrat vertreten.
Die Amtsperiode
des Aufsichtsrats beträgt fünf Jahre, die laufende Amtsperiode endet mit der
ordentlichen Hauptversammlung 2012.
Vergütung von
Vorstand und Aufsichtsrat
Die BÜRGERLICHES
BRAUHAUS RAVENSBURG-LINDAU AG entspricht den Empfehlungen des Deutschen
Corporate Governance Kodex, die Vergütungen für den Vorstand und den
Aufsichtsrat individualisiert offen zu legen. Die Grundzüge der
Vergütungssysteme und die Vergütungen sind im Lagebericht dargestellt sowie im
Anhang angegeben.
Aktionäre und
Hauptversammlung
Die Aktionäre
der BÜRGERLICHES BRAUHAUS RAVENSBURG-LINDAU AG üben ihre Mitbestimmungs- und
Kontrollrechte auf der einmal jährlich stattfindenden Hauptversammlung aus.
Diese beschließt über alle durch das Gesetz bestimmten Angelegenheiten mit
verbindlicher Wirkung für alle Aktionäre und die Gesellschaft. Bei den
Abstimmungen gewährt jede Aktie eine Stimme.
Jeder Aktionär,
der sich rechtzeitig anmeldet, ist zur Teilnahme an der Hauptversammlung
berechtigt. Aktionäre, die nicht persönlich teilnehmen können, haben die
Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung, einen von der BÜRGERLICHES BRAUHAUS RAVENSBURG-LINDAU AG
eingesetzten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen
Bevollmächtigten ihrer Wahl ausüben zu lassen.
Die Einladung
zur Hauptversammlung sowie die für die Beschlussfassungen erforderlichen
Berichte und Informationen werden den aktienrechtlichen Vorschriften entsprechend
veröffentlicht und auf der Internetseite www.buergerliches-brauhaus.de zur
Verfügung gestellt.
Risikomanagement
Der
verantwortungsbewusste Umgang mit geschäftlichen Risiken gehört zu den
Grundsätzen guter Corporate Governance. Dem Vorstand der BÜRGERLICHES BRAUHAUS
RAVENSBURG-LINDAU AG stehen Berichts- und Kontrollsysteme zur Verfügung, die
die Erfassung, Bewertung und Steuerung dieser Risiken ermöglichen. Die Systeme
werden kontinuierlich weiterentwickelt, den sich verändernden Rahmenbedingungen
angepasst und von den Abschlussprüfern überprüft. Der Vorstand informiert den
Aufsichtsrat regelmäßig über bestehende Risiken und deren Entwicklung.
Transparenz
Die BÜRGERLICHES
BRAUHAUS RAVENSBURG-LINDAU AG setzt die Teilnehmer am Kapitalmarkt und die
interessierte Öffentlichkeit unverzüglich, regelmäßig und zeitnah über die
wirtschaftliche Lage des Unternehmens in Kenntnis. Der Geschäftsbericht, der
Halbjahresfinanzbericht sowie die Zwischenberichte zu den Quartalen werden im
Rahmen der dafür vorgegebenen Fristen veröffentlicht.
Aktiengeschäfte
der Organmitglieder
Meldepflichtige
Erwerbs- und Veräußerungsgeschäfte von Aktien der BÜRGERLICHES BRAUHAUS
RAVENSBURG-LINDAU AG oder von sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten durch
Organmitglieder (Directors’ Dealings) der BÜRGERLICHES BRAUHAUS RAVENSBURG-LINDAU
AG werden im Rahmen der dafür vorgegebenen Fristen veröffentlicht.
Der Gesamtbesitz aller von Vorstand und Aufsichtsrat direkt oder indirekt
gehaltenen Aktien der BÜRGERLICHES BRAUHAUS RAVENSBURG-LINDAU AG lag am Ende
des Geschäftsjahres 2010 bei unter der für die individuelle Berichterstattung
festgelegten Grenze von 1 % der ausgegebenen Aktien.
Rechnungslegung
und Abschlussprüfung
Der
Jahresabschluss der BÜRGERLICHES BRAUHAUS RAVENSBURG-LINDAU AG erfolgt nach
deutschem Handelsrecht (HGB). Der Abschluss wird vom Vorstand aufgestellt und
vom Abschlussprüfer sowie vom Aufsichtsrat geprüft.
Der
Jahresabschluss der BÜRGERLICHES BRAUHAUS RAVENSBURG-LINDAU AG wurden von dem
durch die Hauptversammlung 2010 gewählten Abschlussprüfer Deloitte & Touche
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft. Die Prüfungen erfolgten
nach deutschen Prüfungsvorschriften und unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer festgelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung;
ergänzend wurden die International Standards on Auditing beachtet. Sie
umfassten auch das Risikomanagement und die Einhaltung der Berichtspflichten
zur Corporate Governance nach § 161 AktG.
Mit dem Abschlussprüfer wurde zudem vertraglich vereinbart, dass er den
Aufsichtsrat umgehend über auftretende mögliche Ausschluss- oder
Befangenheitsgründe sowie über wesentliche Feststellungen und Vorkommnisse
während der Prüfung unterrichtet. Hierzu gab es im Rahmen der Prüfungen für das
Geschäftsjahr 2010 keinen Anlass.
Compliance – Grundlagen
unternehmerischen Handelns und Wirtschaftens
Nachhaltiges
wirtschaftliches, ökologisches und soziales Handeln ist für die BÜRGERLICHES
BRAUHAUS RAVENSBURG-LINDAU AG unverzichtbares Element der unternehmerischen
Kultur. Hierzu gehört auch die Integrität im Umgang mit Mitarbeitern,
Geschäftspartnern, Aktionären und der Öffentlichkeit, die durch vorbildliches
Verhalten zum Ausdruck kommt.
Als Dienstleistungskonzern ist die BÜRGERLICHES BRAUHAUS RAVENSBURG-LINDAU AG
darauf angewiesen, durch untadeliges Verhalten das Vertrauen der Kunden und
Geschäftspartner zu gewinnen und zu erhalten. Ziel ist es, glaubhaft, seriös
und zuverlässig zu handeln und entsprechend aufzutreten.
Die BÜRGERLICHES BRAUHAUS RAVENSBURG-LINDAU AG versteht deshalb unter Compliance
die Einhaltung von Recht, Gesetz und Satzung, die Einhaltung der internen
Regelwerke sowie der freiwillig eingegangenen Selbstverpflichtungen.