Erklärung zur Unternehmensführung

 

Die Prinzipien verantwortungsbewusster und guter Unternehmensführung bestimmen das Handeln der Leitungs- und Kontrollgremien der BÜRGERLICHES BRAUHAUS RAVENSBURG-LINDAU AG. Der Vorstand berichtet in dieser Erklärung – zugleich auch für den Aufsichtsrat gemäß § 289a Abs. 1 HGB über die Unternehmensführung.

 

Entsprechenserklärung und Berichterstattung zur Corporate Governance

Die BÜRGERLICHES BRAUHAUS RAVENSBURG-LINDAU AG setzt die Corporate Governance im Unternehmen entsprechend den Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex konsequent um. Die Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der BÜRGERLICHES BRAUHAUS RAVENSBURG-LINDAU AG gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 18. Juni 2009 liegt vor. Die Neuerungen zum Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010 wird die BÜRGERLICHES BRAUHAUS RAVENSBURG-LINDAU AG im Rahmen der turnusmäßigen internen Kodexanpassungen aufgreifen und überprüfen. Vorstand und Aufsichtsrat werden sich demnächst mit dem Thema Corporate Governance beschäftigten und gemeinsam eine aktualisierte Entsprechenserklärung 2011 gemäß § 161 AktG abgegeben.

 

Wortlaut der Entsprechenserklärung 2010

Die aktuelle und bisherige Entsprechenserklärungen sind der Öffentlichkeit im Internet unter www.buergerliches-brauhaus.de  dauerhaft zugänglich gemacht.

 

Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat

Die BÜRGERLICHES BRAUHAUS RAVENSBURG-LINDAU AG ist eine Gesellschaft deutschen Rechts, auf dem auch der Deutsche Corporate Governance Kodex beruht. Ein Grundprinzip des deutschen Aktienrechts ist das duale Führungssystem mit den Organen Vorstand und Aufsichtsrat, die beide mit jeweils eigenständigen Kompetenzen ausgestattet sind. Vorstand und Aufsichtsrat der BÜRGERLICHES BRAUHAUS RAVENSBURG-LINDAU AG arbeiten bei der Steuerung und Überwachung des Unternehmens eng und vertrauensvoll zusammen.

 

Der Vorstand der BÜRGERLICHES BRAUHAUS RAVENSBURG-LINDAU AG besteht zurzeit aus einem Mitglied. Er führt als Leitungsorgan die Geschäfte der Gesellschaft mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung in eigener Verantwortung und im Unternehmensinteresse. Die Zuständigkeitsbereiche des Vorstands sind in diesem Kapitel gesondert angegeben.


Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens. Er wird in Strategie und Planung sowie in alle Fragen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen eingebunden. Für bedeutende Geschäftsvorgänge – wie beispielsweise die Festlegung der Jahresplanung, größere Immobilienumbauten und Desinvestitionen – beinhaltet die Geschäftsordnung für den Vorstand Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat, leitet dessen Sitzungen und nimmt die Belange des Gremiums nach außen wahr.


Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat zeitnah und umfassend schriftlich sowie in den turnusmäßigen Sitzungen über die Planung, die Geschäftsentwicklung und die Lage des Unternehmens einschließlich des Compliance- und Risikomanagements. Bei wesentlichen Ereignissen wird gegebenenfalls eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung einberufen.


Die BÜRGERLICHES BRAUHAUS RAVENSBURG-LINDAU AG hat für alle Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder keine Vermögensschaden-Haftpflichtver-sicherung (D&O-Versicherung) abgeschlossen.

 

Dem Aufsichtsrat der BÜRGERLICHES BRAUHAUS RAVENSBURG-LINDAU AG gehören gemäß Satzung drei Mitglieder an.

 

Entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex wurden die Vertreter der Aktionäre bei der letzten Wahl zum Aufsichtsrat in der Hauptversammlung am 13. Juli 2007 gewählt.

 

Bei den Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern wird auf die zur Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen geachtet, ebenso wie auf die Vielfalt in der Zusammensetzung (Diversity). Ehemalige Vorstandsmitglieder der BÜRGERLICHES BRAUHAUS RAVENSBURG-LINDAU AG sind nicht im Aufsichtsrat vertreten.

 

Die Amtsperiode des Aufsichtsrats beträgt fünf Jahre, die laufende Amtsperiode endet mit der ordentlichen Hauptversammlung 2012.

 

Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat

Die BÜRGERLICHES BRAUHAUS RAVENSBURG-LINDAU AG entspricht den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, die Vergütungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat individualisiert offen zu legen. Die Grundzüge der Vergütungssysteme und die Vergütungen sind im Lagebericht dargestellt sowie im Anhang angegeben.  

 

Aktionäre und Hauptversammlung

Die Aktionäre der BÜRGERLICHES BRAUHAUS RAVENSBURG-LINDAU AG üben ihre Mitbestimmungs- und Kontrollrechte auf der einmal jährlich stattfindenden Hauptversammlung aus. Diese beschließt über alle durch das Gesetz bestimmten Angelegenheiten mit verbindlicher Wirkung für alle Aktionäre und die Gesellschaft. Bei den Abstimmungen gewährt jede Aktie eine Stimme.

 

Jeder Aktionär, der sich rechtzeitig anmeldet, ist zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt. Aktionäre, die nicht persönlich teilnehmen können, haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, einen von der BÜRGERLICHES BRAUHAUS RAVENSBURG-LINDAU AG eingesetzten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen Bevollmächtigten ihrer Wahl ausüben zu lassen.

 

Die Einladung zur Hauptversammlung sowie die für die Beschlussfassungen erforderlichen Berichte und Informationen werden den aktienrechtlichen Vorschriften entsprechend veröffentlicht und auf der Internetseite www.buergerliches-brauhaus.de  zur Verfügung gestellt.

 

 

Risikomanagement

Der verantwortungsbewusste Umgang mit geschäftlichen Risiken gehört zu den Grundsätzen guter Corporate Governance. Dem Vorstand der BÜRGERLICHES BRAUHAUS RAVENSBURG-LINDAU AG stehen Berichts- und Kontrollsysteme zur Verfügung, die die Erfassung, Bewertung und Steuerung dieser Risiken ermöglichen. Die Systeme werden kontinuierlich weiterentwickelt, den sich verändernden Rahmenbedingungen angepasst und von den Abschlussprüfern überprüft. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig über bestehende Risiken und deren Entwicklung.

 

Transparenz

Die BÜRGERLICHES BRAUHAUS RAVENSBURG-LINDAU AG setzt die Teilnehmer am Kapitalmarkt und die interessierte Öffentlichkeit unverzüglich, regelmäßig und zeitnah über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens in Kenntnis. Der Geschäftsbericht, der Halbjahresfinanzbericht sowie die Zwischenberichte zu den Quartalen werden im Rahmen der dafür vorgegebenen Fristen veröffentlicht.

 

Aktiengeschäfte der Organmitglieder

Meldepflichtige Erwerbs- und Veräußerungsgeschäfte von Aktien der BÜRGERLICHES BRAUHAUS RAVENSBURG-LINDAU AG oder von sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten durch Organmitglieder (Directors’ Dealings) der BÜRGERLICHES BRAUHAUS RAVENSBURG-LINDAU AG werden im Rahmen der dafür vorgegebenen Fristen veröffentlicht.


Der Gesamtbesitz aller von Vorstand und Aufsichtsrat direkt oder indirekt gehaltenen Aktien der BÜRGERLICHES BRAUHAUS RAVENSBURG-LINDAU AG lag am Ende des Geschäftsjahres 2010 bei unter der für die individuelle Berichterstattung festgelegten Grenze von 1 % der ausgegebenen Aktien.

 

 

 

 

Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Der Jahresabschluss der BÜRGERLICHES BRAUHAUS RAVENSBURG-LINDAU AG erfolgt nach deutschem Handelsrecht (HGB). Der Abschluss wird vom Vorstand aufgestellt und vom Abschlussprüfer sowie vom Aufsichtsrat geprüft.

 

Der Jahresabschluss der BÜRGERLICHES BRAUHAUS RAVENSBURG-LINDAU AG wurden von dem durch die Hauptversammlung 2010 gewählten Abschlussprüfer Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft. Die Prüfungen erfolgten nach deutschen Prüfungsvorschriften und unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung; ergänzend wurden die International Standards on Auditing beachtet. Sie umfassten auch das Risikomanagement und die Einhaltung der Berichtspflichten zur Corporate Governance nach § 161 AktG.


Mit dem Abschlussprüfer wurde zudem vertraglich vereinbart, dass er den Aufsichtsrat umgehend über auftretende mögliche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe sowie über wesentliche Feststellungen und Vorkommnisse während der Prüfung unterrichtet. Hierzu gab es im Rahmen der Prüfungen für das Geschäftsjahr 2010 keinen Anlass.

 

Compliance – Grundlagen unternehmerischen Handelns und Wirtschaftens

Nachhaltiges wirtschaftliches, ökologisches und soziales Handeln ist für die BÜRGERLICHES BRAUHAUS RAVENSBURG-LINDAU AG unverzichtbares Element der unternehmerischen Kultur. Hierzu gehört auch die Integrität im Umgang mit Mitarbeitern, Geschäftspartnern, Aktionären und der Öffentlichkeit, die durch vorbildliches Verhalten zum Ausdruck kommt.


Als Dienstleistungskonzern ist die BÜRGERLICHES BRAUHAUS RAVENSBURG-LINDAU AG darauf angewiesen, durch untadeliges Verhalten das Vertrauen der Kunden und Geschäftspartner zu gewinnen und zu erhalten. Ziel ist es, glaubhaft, seriös und zuverlässig zu handeln und entsprechend aufzutreten.

 

 


Die BÜRGERLICHES BRAUHAUS RAVENSBURG-LINDAU AG versteht deshalb unter Compliance die Einhaltung von Recht, Gesetz und Satzung, die Einhaltung der internen Regelwerke sowie der freiwillig eingegangenen Selbstverpflichtungen.